Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen der Erlebniswerkstatt Wildpfade, vertreten
durch Horst Jenicek, Gasteig 1 a, 83737 Irschenberg (im Folgenden Wildpfade). Veranstaltungen im Sinne dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere Aktivitäten in der Natur wie Touren, Kurse und Projekte.
Mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und
verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der
Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen
und mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er diese mit den minderjährigen Teilnehmern besprochen hat.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung für eine Veranstaltung der Wildpfade erfolgt auf schriftlichem Weg per Post, per
E-Mail, über das Anmeldeformular der Webseite der Wildpfade oder persönlich bei Wildpfade.
(2) Teilnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist derjenige, der sich bei Wildpfade
anmeldet, und damit ein Angebot zum Vertragsschluss abgibt. Auch das Zusenden der Anmeldung
(i.S.d. Ziffer 1) stellt ein Angebot des Teilnehmers zum Vertragsschluss dar. Nach Prüfung erhält der
Teilnehmer eine Anmeldebestätigung schriftlich per Post oder per E-Mail. Der Vertrag kommt erst mit
Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer zustande.
(3) Ein Vertragsschluss kommt mit natürlichen Personen nur unter der Voraussetzung deren
unbeschränkter Geschäftsfähigkeit zustande. Beschränkt Geschäftsfähige und Minderjährige benötigen die
vorherige schriftliche Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters, die zusammen mit der Anmeldung im
Original vorzulegen ist. Nehmen beschränkt Geschäftsfähige oder Minderjährige über eine
Bildungseinrichtung bzw. Institution (z.B. über die Schule) an einer Veranstaltung teil, kommt der Vertrag
ausschließlich mit der Bildungseinrichtung bzw. Institution zustande. Die Bildungseinrichtung bzw.
Institution verpflichtet sich mit Abgabe des Vertragsangebotes, auf eigene Kosten und Verantwortung
dafür zu sorgen, dass für die Dauer der Veranstaltung eine ausreichende Anzahl qualifizierter Betreuer
anwesend ist.

2. Leistungen, Zahlungspflicht

Die Wildpfade führen die Veranstaltung unter den für die jeweilige Veranstaltung individuell
vereinbarten Leistungsbedingungen durch. Sie behalten sich aus berechtigten Gründen und unter Wahrung
des Vertragszwecks Leistungsänderungen vor, über die der Teilnehmer unverzüglich unterrichtet wird .
Dies gilt insbesondere für den Fall der eingeschränkten Fitness eines Teilnehmers. Wird eine vertraglich
vereinbarte Leistung oder Teilleistung aus Gründen, die die Wildpfade nicht zu vertreten haben, vom
Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so ist der Teilnehmer trotzdem verpflichtet, das vertraglich
vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten.

3. Persönliche Leistungserbringung

Die Wildpfade sind zur höchst persönlichen Durchführung der Veranstaltung nur verpflichtet, soweit dies
gesondert und ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform. Ansonsten sind
die Wildpfade berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung an geeignete Personen (KursleiterInnen) zu
Übertragen.

4. Drittanbieter

Werden vom Teilnehmer zeitgleich mit der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung,
Leistungen Dritter in Anspruch genommen (z. B. Transport zur und von der Veranstaltung, Verpflegung,
Übernachtungen) berührt dies das Vertragsverhältnis nicht, auch wenn diese Leistungen durch die
Wildpfade vermittelt wurden.
Bei der Vermittlung von Leistungen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Drittanbieter,
über die sich der Teilnehmer vor Inanspruchnahme der Leistungen der Dritten selbständig und vollständig
zu informieren hat. Es kommt kein Vertrag mit Wildpfade zustande, die Wildpfade übernehmen keinerlei
Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die den Dritten zu zurechnen sind.

5. Bezahlung, Vertragsauflösung bei Nichtzahlung

5.1. Bildungsträger, Institutionen, Unternehmen, sonstige gewerbliche Teilnehmer:
(1) Die Bezahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes erfolgt zur Hälfte im Voraus bis 30 Tage vor der
gebuchten Veranstaltung. Der Restbetrag, sowie angefallene verbrauchs- und zeitabhängige Leistungen
werden 7 Tage nach der Veranstaltung fällig.
(2) Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu tätigen, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verzug behalten sich die Wildpfade vor, Mahngebühren und
Verzugszinsen zu erheben.
5.2. Privatpersonen:
(1) Zur Sicherung unserer Veranstaltung erfolgt die Bezahlung des Entgeltes nach Anmeldung in voller
Höhe im Voraus bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Anmeldebestätigung angegebene
Bankkonto zu erfolgen. Das Entgelt ist jedoch frühestens mit Zustandekommen des Vertrages fällig.
(2) Ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein vollständiger Zahlungseingang nicht gegeben, entfällt der
Anspruch des Teilnehmers auf vollständige Leistungserbringung durch die Wildpfade. Die Wildpfade
können dann den Teilnehmerplatz neu vergeben. Die betreffenden Teilnehmer werden darüber informiert
und es können keinerlei Ansprüche mehr an Wildpfade erhoben werden.

6. Rücktritt, Absage der Veranstaltung

6.1. Rücktritt durch Bildungsträger, Institutionen und Unternehmen, sonstige gewerbliche Teilnehmer:
(1) Erreicht die Wildpfade eine Stornierung einer verbindlichen Buchung wird eine Gebühr von 50 Euro
fällig. Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer 50% des vereinbarten
Entgeltes als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Bei einer Stornierung die weniger als 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn erfolgt, hat der Teilnehmer 100% des insgesamt vereinbarten Entgeltes für unseren
organisatorischen Aufwand als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen.
(2) Ist eine bestimmte Teilnehmerzahl und zugleich die Berechnung des Entgeltes nach Anzahl der
Teilnehmer vereinbart, und nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer als vereinbart an der Veranstaltung
teil, so ist der Teilnehmer verpflichtet, auch das Entgelt zu zahlen, das für die nicht teilnehmenden
Personen zu zahlen gewesen wäre.
(3) Ist eine bestimmte Teilnehmeranzahl vereinbart, und erscheinen zu Beginn der Veranstaltung
tatsächlich weniger Teilnehmer als vereinbart, so können die Wildpfade nach billigem Ermessen
Anpassungen an den Inhalten und organisatorischen Abläufen der Veranstaltung vornehmen;
Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des gesamten, vereinbarten Entgeltes wird durch eine solche
Anpassung nicht berührt.

6.2. Stornierung durch Privatpersonen (Verbraucher):
(1) Erreicht uns eine Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Kosten erhoben. Bei
einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % des vereinbarten Entgelts zur
Zahlung an. Bei einer Stornierung, die weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, hat der
Teilnehmer 100% des insgesamt vereinbarten Entgeltes für unseren Vorbereitungs- und
Bearbeitungsaufwand zu zahlen. Diese Zahlungspflichten entfallen, sofern ein Ersatzteilnehmer den Platz
des Stornierenden übernimmt.
(2) Ist eine Mindestteilnehmeranzahl vereinbart, und erscheinen zu Beginn der Veranstaltung
tatsächlich weniger Teilnehmer als mindestens vereinbart, so können die Wildpfade nach billigem
Ermessen, Anpassungen an den Inhalten und organisatorischen Abläufen der Veranstaltung vornehmen;
die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes wird durch eine solche
Anpassung nicht berührt.

6.3. Absage der Veranstaltung
(1) Ist bei Vertragsschluss vereinbart, dass die Veranstaltung nur stattfindet, wenn mindestens eine
bestimmte Anzahl von Personen teilnimmt, so gilt folgendes:
(2) Bei Unterschreitung einer vereinbarten Mindestteilnehmeranzahl einer Veranstaltung mit
Einzelpersonen stehen Wildpfade das Recht zu, die Veranstaltung abzusagen; das Recht zur Absage ist
nicht an eine Frist gebunden. In diesem Fall werden die Teilnehmer und, soweit möglich, auch die
TeilnehmerInnen informiert und das bereits bezahlte Entgelt zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche
des Teilnehmers bestehen nicht. Insbesondere sind die Wildpfade nicht verpflichtet, Inhalte und
organisatorische Abläufe der Veranstaltung an die geminderte Teilnehmerzahl anzupassen, um eine
Durchführung der Veranstaltung unter allen Umständen zu ermöglichen.

7. Ausfall und Abbruch der Veranstaltung, höhere Gewalt

(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei allen Witterungsverhältnissen statt. Der Teilnehmer hat
bei widrigen Witterungsbedingungen die Durchführbarkeit am Tag der Veranstaltung zu erfragen. Bei
witterungsbedingten Gefahren (z. B. Orkan, Lawinengefahr) sind die Wildpfade bei
Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung berechtigt, abzusagen. Für die Nichtdurchführbarkeit aufgrund
höherer Gewalt können von Wildpfade keine Haftung übernommen werden.
(2) Muss eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund von Krankheit der Wildpfade oder der KursleiterInnen
abgesagt werden, werden die Teilnehmer und, soweit möglich, auch die TeilnehmerInnen informiert und
das bereits gezahlte Entgelt zurück erstattet oder gutgeschrieben (je nach Absprache). Gewährte Rabatte
werden im Falle einer Gutschrift nicht automatisch für eine andere Veranstaltung übernommen. Eine
Differenz zu höheren Veranstaltungsentgelten ist im Falle einer Gutschrift nachzuzahlen. Ist die Gutschrift
höher als das Entgelt für die andere gewählte Veranstaltung, schreiben die Wildpfade den
Differenzbetrag wiederum gut oder zahlen den dann verbleibenden Differenzbetrag aus.
(3) Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Orkan,
Lawinengefahr) oder Krankheit der Wildpfade oder der KursleiterInnen vorzeitig beendet werden, gibt es
keinen Anspruch auf Rückzahlung des bereits gezahlten Entgeltes oder eine entsprechende Gutschrift.
Bildungsträger, Institutionen und Unternehmen, sonstige gewerbliche Teilnehmer sind in diesem Fall zur
vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

8. Haftung

8.1.

(1) Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen
der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand; gültige Fahrerlaubnis; Schwimmen bei Veranstaltungen
mit Booten oder Flößen etc.), auf die die Wildpfade vorab hinweisen werden, für deren Erfüllung der
Teilnehmer aber selbst verantwortlich ist. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er selbst
bzw. die TeilnehmerInnen körperlich und geistig fähig sind, an der jeweiligen Veranstaltung
teilzunehmen. Die Wildpfade bitten im Sinne der Sicherheit, ihnen vor der Veranstaltung relevante
gesundheitliche/körperliche Einschränkungen (wie z.B. Schwangerschaften, Krankheiten, Behinderungen,
Medikamenteneinnahmen) mitzuteilen.
(2) Bei allen Veranstaltungen sind die KursleiterInnen angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen
einzuhalten, um Gefahren von Verletzungen, Unfällen zu vermeiden. Daher verpflichten sich die
TeilnehmerInnen ausdrücklich, den Anweisungen der KursleiterInnen Folge zu leisten.
(3) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. Insbesondere für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der bei der
Veranstaltung mitgeführten Sachen sowie für entstandene Vermögensschäden wird keine Haftung
übernommen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des
Anbieters, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht.
(4) Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, sofern die Haftung auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung der Wildpfade
oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist
die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Wildpfade oder ihrem Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2. (1) Bei Veranstaltungen, an denen Minderjährige alleine, d.h. ohne eine volljährige Begleitperson
teilnehmen, bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des
Kindes sowie danach, was dem Veranstalter/Kursleiter in der jeweiligen Situation zugemutet werden
kann.
(2) Der/Die Erziehungsberechtigte erklärt mit Anmeldung eines Minderjährigen ausdrücklich, dass dieser
den Anordnungen des Kursleiters, die zu einem ordentlichen Freizeitablauf nötig sind, Folge leisten wird.
Die Haftung bei selbständigen Unternehmungen des Minderjährigen, die nicht vom Veranstalter
/Kursleiter angesetzt sind, übernimmt der / die Erziehungsberechtigte selbst.
(3) Spätestens bei Kursantritt ist von den Erziehungsberechtigten an die Kursleitung vor Ort
bekannt zu geben:
– Telefonnummer, unter der Erziehungsberechtigte jederzeit erreichbar sind
– die Abholperson, Mitteilung ob der Teilnehmer selbständig abreist
– Krankenversicherungskarte (widrigenfalls sind entstandene Kosten für Arzt, Apotheke etc. von
den Erziehungsberechtigten zu tragen)
(4) Nach Kursende sind die minderjährigen Teilnehmer pünktlich abzuholen. Die Aufsichtspflicht endet
mit der Übergabe des Teilnehmers an die abholberechtigte Person. Keine Aufsichtspflicht besteht, wenn
minderjährige Teilnehmer nicht abgeholt werden und die Wildpfade Maßnahmen erfolglos waren, die
Erziehungsberechtigte zu erreichen (wird bei Kursantritt keine Telefonnummer bekanntgegeben,
entfällt diese Verpflichtung).
(5) Im Falle eines Ausschlusses vom Kurs oder bei Abbruch eines Kurses sind Teilnehmer unmittelbar
vom Kurs abzuholen. Die Kosten hierfür sind vom Erziehungsberechtigten zu tragen, es erfolgt keine
Kostenrückerstattung.

9. Bildnutzungsrecht

(1) Auf den Veranstaltungen wird das Geschehen mitunter fotografiert und/oder gefilmt. Mitunter werden
auch Sprachaufnahmen durch die Wildpfade gemacht. Der/Die TeilnehmerInnen bzw. dessen gesetzlicher
Vertreter (Erziehungsberechtigte/r) sind damit einverstanden, dass das entstandene Material im Sinne der
Eigenwerbung unentgeltlich genutzt wird. Dazu gehören das Einbinden und Gestalten von Fotografien in
Printmedien, sowie das Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen auf der Website.
(2) Das Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer werden die Wildpfade hierbei einhalten. Die Wildpfade
werden die Teilnehmer vor den Aufnahmen informieren und mitteilen, wofür diese verwendet werden.
Einsprüche können erhoben werden. Die Wildpfade bitten jedoch um Berücksichtigung, dass bei
großflächigen Aufnahmen, auf denen der/die Einzelne nicht unmittelbar erkennbar/identifizierbar ist, der
Nutzung nicht widersprochen werden kann.

10. Verzicht auf Alkohol und Drogen

(1) Während der gesamten Dauer der Veranstaltung gilt grundsätzlich: auf Alkohol und Drogen zu
verzichten. Abweichende Vereinbarungen was den Alkoholgenuss betrifft, können einzelvertraglich
vereinbart werden.
(2) Jede Zuwiderhandlung wird mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet. Das bereits gezahlte
Entgelt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet; noch ausstehendes Entgelt ist trotzdem zu zahlen.
Entsteht durch einen Verstoß gegen die Regelung des Alkohol- und Drogenverzichts, oder in dessen Folge
darüber hinaus ein Schaden, ist auch dieser unabhängig vom Verschulden zu ersetzen.

11. Verleih von Equipment

(1) Equipment, das die Wildpfade dem Teilnehmer vor der Veranstaltung zur Verfügung stellt, darf vom
Teilnehmer nur zu dem vertraglichen Zweck und innerhalb der vertraglichen Zeitdauer benutzt werden.
Der Teilnehmer garantiert die pflegliche Behandlung des Equipments. Der Teilnehmer haftet mit
Übernahme des Equipments in vollem Umfang für Entwendung und Beschädigung jeder Art, die eine
Wertminderung verursachen und außerhalb einer normalen Beanspruchung liegen.
(2) Der Teilnehmer ist spätestens bei der Rückgabe des Equipments dazu verpflichtet, die Wildpfade auf
evtl. Schäden aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer Schäden nur für möglich
hält. Unterlässt er dies, so gilt dies als arglistige Täuschung mit allen sich daraus ergebenden
Rechtsfolgen. Den Mangel der Vollständigkeit sowie offenkundig sichtbare Schäden der Geräte haben die
Wildpfade unverzüglich bei Rückgabe nach einer ersten Sichtprüfung gegenüber dem Teilnehmer zu
rügen. Der Teilnehmer ist daher zur Anwesenheit während der Rückgabe sowie zur Beantwortung evtl.
Rückfragen zur Ausrüstung verpflichtet. Bei Mängeln und Schäden, die bei der Übergabe festgestellt und
gerügt werden, wird vermutet, dass diese während der Mietzeit entstanden sind. Nach der Rückgabe
unterziehen die Wildpfade die Geräte einer eingehenden Sichtprüfung und einer Funktionsprüfung.
Für dabei festgestellte Schäden haftet der Teilnehmer, wenn wir nachweisen, dass diese nicht während der
Zeit zwischen Rückgabe und unserer Überprüfung eingetreten sind. In jedem Falle bleibt dem Teilnehmer
jedoch der Nachweis vorbehalten, ein bereits bei der Übergabe schadhaftes Gerät erhalten zu haben. Der
Teilnehmer haftet für alle Vermögensnachteile, die uns durch eine verspätete Rückgabe der Geräte
entstehen und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer dies verschuldet hat oder nicht. Gleiches gilt für
die Rückgabe beschädigter oder defekter Geräte. Insbesondere kommen neben Reparaturkosten folgende
Schäden in Betracht: Die Unmöglichkeit des anderweitigen Verleihs , Leistung von berechtigtem
Schadensersatz an einen nachfolgenden Entleiher, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei der Übergabe des Equipments von der Vollständigkeit und
Mangelfreiheit zu überzeugen. Die evtl. Mangelhaftigkeit des Equipments ist unverzüglich zu rügen. Die
tadellose Entgegennahme der Geräte durch den Teilnehmer oder eine von ihm dazu bestimmte Person gilt
als die Bestätigung des Empfangs des vollständigen und mangelfreien Equipments. Dem Teilnehmer
bleibt bei nicht erkennbaren Mängeln jedoch später der Nachweis vorbehalten, ein bereits bei der
Übergabe mangelhaftes Gerät erhalten zu haben.

12. Schlussbestimmungen/Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen und
der einzelnen anderen Bestimmungen. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen
und/ oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden
Vertragsparteien unterzeichnet sind. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche
Vereinbarung aufgehoben werden. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf die
Schriftform.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist der Erfüllungsort für Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag die Gemeinde Irschenberg.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, verständigen sich die Parteien für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag auf das Amtsgericht Miesbach als das örtlich sowie sachlich zuständige Gericht. Das Gleiche gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Stand Dezember 2022